Amtliche Meldung

Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO

„Bekanntmachung der Ortsgemeinde Otterstadt

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, am Standort des Fachbereichs 2, Rathaus Neuhofen, Rottstraße 1, 67141 Neuhofen, Zimmer 19, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter vg-rheinauen.de zur Einsichtnahme bereit.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Otterstadt haben die Möglichkeit,
innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, Vorschläge zum Entwurf der  für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und
seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen z. Hd. Frau Buschlinger, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, oder elektronisch an haushalt@vg-rheinauen.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Otterstadt, 10.11.2025
gez.
Theo Böhm
Ortsbürgermeister

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